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Arbeitslosenversicherung in Deutschland
Die deutsche Arbeitslosenversicherung unterstützt Arbeitssuchende durch Zahlung des Lebensunterhalts und
durch unterstützende Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Beruf bzw. zur Umschulung für einen neuen Beruf.
Hierzu werden vom Einkommen des Arbeitsnehmers 3 % an die Arbeitslosenversicherung abgeführt,
wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Betrag zur Hälfte teilen. Hierfür unterstützt die
Agentur für Arbeit den Arbeitssuchenden (nur, wenn diese unschuldig am Jobverlust sind) für ein Jahr mit Arbeitslosengeld I,
dass etwa 50 % des letzten Einkommens ausmacht.
Nach einem Jahr wird hieraus das Arbeitslosengeld II, was 382 € pro Person und Monat beträgt.
Weitere Unterstützungszahlungen für Wohnraum etc. werden auf Antrag gewährt.
Nach einem weiteren Jahr werden diese Leistungen vom Sozialamt übernommen.
Auch Leistungen wie Kurzarbeit und Wintergeld für Bauberufe etc. werden aus der Arbeitslosenversicherung finanziert.