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Tschechien
Arbeitslosenunterstützung in Tschechien
Wer in Tschechien seine Arbeit verliert hat nur dann Anspruch auf Unterstützung,
wenn er in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet hat.
Dabei müssen 1, 2 % des Gehalts in die Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.
Dann erwirbt man den Anspruch für mindestens zwei Monate etwa 65 % des Durchschnittsgehalts zu bekommen.
Die nächsten zwei Monate werden mit 50 % und der letzte Monat mit 45 % unterstützt. Wer selbst gekündigt hat,
bekommt durchgängig nur 45 %.
Wer älter als 50 Jahre ist bekommt weitere drei Monate die 45 %, wer älter als 55 Jahre ist weitere 6 Monate.
© Comenius Projekt 2014