Die ungarische Arbeitslosenversicherung

In Ungarn zahlen die Arbeitnehmer 1,5 % ihres Gehalts und die Arbeitgeber weitere 1% in die Arbeitslosenversicherung ein.

Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld ist, dass man mindestens 360 Tage gearbeitet hat. Dann werden 36 Tage max. 60 % des Durchschnittsgehalts des letzten Jahres gezahlt, bei längeren Tätigkeiten erhöht sich diese Zahlung auf maximal 90 Tage.

Wer nicht so lange beschäftigt war, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wer das Arbeitslosengeld ausgeschöpft hat und binnen fünf Jahren das Renteneintrittsalter erreicht, kann Arbeitslosenbeihilfe beantragen, die 40 % des gesetzlich festgelegten Mindestlohns beträgt.

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