Weitere deutsche Steuern vom Einkommen

Neben der Einkommenssteuer zahlen die Arbeitnehmer in Deutschland auch noch einen Beitrag zum Aufbau der neuen Bundesländer, die aus der ehemaligen „DDR“ hervor gegangen sind. Der sogenannte „Solidaritätszuschlag“ beträgt 5,5 % des Einkommenssteuerbetrags.

Alle Arbeitnehmer die katholisch oder evangelisch sind zahlen zusätzlich noch Kirchensteuer, die 9 % des Einkommenssteuerbetrags ausmacht.

Beide Beträge können durch Freibeträge für Kinder deutlich gesenkt werden. Darüberhinaus bekommen Familien pro Kind noch ein monatliches Kindergeld in Höhe von 154,- €. Beides gilt aber nur für einen Verdiener in einer Familie. Sollte der Partner ebenfalls ein Einkommen haben, wird dieses über eine andere „Steuerklasse“ deutlich höher versteuert ohne das Freibeträge angerechnet werden.

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