Die Rentenversicherung in Deutschland

Die Aufgaben der deutschen Rentenversicherung bestehen in der finanziellen Absicherung im Alter und der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit durch Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen. Hierzu werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte 18,9 % des Einkommens eingezahlt.
Dieser Betrag wird nicht angelegt, sondern im Rahmen eines „Generationenvertrags“ direkt an die aktuellen Rentenempfänger weitergeleitet.
Das Renteneintrittsalter hat sich im Laufe der Zeit von 63 Jahren über 65 Jahre auf mittlerweile 67 Jahre erhöht. Ausschlaggebend hierfür ist das Geburtsjahr. Wer früher in die Rente gehen möchte, muss für jedes Jahr Abzüge hinnehmen und bekommt nicht die vollen 70 % des Durchschnittseinkommens.

Da in Zukunft weniger Rente eingezahlt als verbraucht wird, unterstützt Deutschland private Rentenversicherungen der Arbeitnehmer mit Zuschüssen.

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