Deutschland
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Die Pflegeversicherung in Deutschland
Bei Krankheiten, die zu dauerhafter Pflegebedürftigkeit führen, tritt in Deutschland nicht mehr die Krankenversicherung, sondern die Pflegeversicherung ein. Hierzu werden 2,05 % des Gehalts eingezahlt, wobei sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten je zur Hälfte teilen. Kinderlose zahlen einen zusätzliche Zuschlag.
Der Leistungsanspruch wird durch Ärzte und Pflegeversicherung geprüft und in eine von drei Pflegestufen eingeteilt. Hiernach richtet sich der Satz der finanziellen Unterstützung für Pflegeleistungen und Medikamente
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