Die deutsche Krankenversicherung

Die Krankenversicherung finanziert sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder.
Die Versicherten können zwischen verschiedenen Unternehmen auswählen, die seit 2013, neben den gesetzlich vorgeschrieben Leistungen, auch Zusatzleistungen erbringen dürfen, um sich zu unterscheiden.

Der Beitragssatzliegt seit 2011 bei 15,5 % des Monatseinkommens, wobei der Versicherte 8,2 % zahlt und der Arbeitgeber 7,3 %. Die 0,9 % Unterschied sollen die Zusatzkosten für Zahnersatz auffangen.
Für diesen Beitrag bekommen die Versicherten die medizinische Grundversorgung, wobei allerdings für viele Leistungen und Medikamente zugezahlt werden muss.

Im Falle einer länger andauernden Krankheit zahlt die Krankenversicherung nach dem ersten Monat „Krankengeld“, eine Lohnersatzleistung. Davor zahlt der Arbeitgeber das Gehalt einen Monat weiter.

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