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Die Rentenversicherung in Tschechien
In die tschechische Rentenversicherung werden 28 % des Einkommens eingezahlt. Davon trägt 6,5 % der Versicherte und 21,5 % werden vom Arbeitgeber übernommen.
Hierfür leistet die Versicherung Unterstützung in verschieden Rentenfällen, wie z.B. Witwen und Waisenrenten. Hauptsächlich ist sie aber für die Altersrente der Beschäftigten zuständig, die je nach Geburtsjahr von 63 Jahren bis 65 Jahren in den Ruhestand wechseln. Ab einer Versicherungszeit von 25 Jahren ist auch ein vorzeitiger Ruhestand möglich, jedoch sind dann Einbußen hinzunehmen, da etwa 1,5 % des durchschnittlichen Einkommens pro Versicherungsjahr als Rente angenommen werden.
Bei Frauen verkürzt sich diese Zeit mit der Zahl der Kinder, z.B. darf eine Mutter von zwei Kindern etwa auch zwei Jahre eher in die Rente (aber keine proportionale Verkürzung).